Pflegeheim Raitz · Spessartstraße 8 · 64739 Höchst im Odenwald Telefon: 06163 81200 · info@pflegeheim-raitz.de

Transparent & fair

Was kostet ein Platz im Pflegeheim Raitz?

Grundlage für die Rechnungsstellung sind der Pflegegrad und die Aufenthaltsdauer des Bewohners.

Die folgenden Preise sind gültig ab dem 01.03.2026 bis zum 31.03.2027. Alle Beträge verstehen sich pro Monat.

Monatliche Heimkosten nach Pflegegrad
Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Kosten der Pflege 2.822,67 €3.336,77 €3.872,77 €4.113,70 €
Unterkunft & Verpflegung 1.001,43 €1.001,43 €1.001,43 €1.001,43 €
Investitionskosten 407,32 €407,32 €407,32 €407,32 €
Ausbildungszuschlag (ABZ) 94,00 €94,00 €94,00 €94,00 €
Ausbildungs-Umlagezuschlag (ABU-Z) 132,63 €132,63 €132,63 €132,63 €
Gesamt 4.458,05 €4.972,15 €5.508,15 €5.749,08 €
abzüglich Pflegekasse −805,00 €−1.319,00 €−1.855,00 €−2.096,00 €
abzüglich 15 % Zuschuss zur Pflege −336,65 €−336,66 €−336,66 €−336,65 €
Ihr Eigenanteil 3.316,41 €3.316,49 €3.316,49 €3.316,43 €

Die Tabelle zeigt den Eigenanteil bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 12 Monaten (15 % Zuschuss). Bei längerem Aufenthalt steigt der Zuschuss – probieren Sie es im Rechner aus.

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Ihr persönlicher Kostenrechner

Wählen Sie Pflegegrad und Aufenthaltsdauer – wir zeigen Ihnen sofort den voraussichtlichen monatlichen Eigenanteil.

Ihr monatlicher Eigenanteil:
Gesamtkosten pro Monat
Anteil der Pflegekasse
Zuschuss zu den Pflegekosten ()

Unverbindliche Beispielrechnung auf Basis der oben stehenden Preise (gültig 01.03.2026 – 31.03.2027). Maßgeblich ist der individuelle Heimvertrag.

Gut zu wissen

So setzen sich die Kosten zusammen

Ein Rechenbeispiel (Pflegegrad 3)

Beispielsweise kostet die Unterbringung und Verpflegung mit Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3 monatlich 4.972,15 €. Hiervon werden 1.319,00 € von der Pflegekasse übernommen.

Abhängig von der Aufenthaltsdauer der Bewohnenden wird zusätzlich ein Zuschuss zu den Pflegekosten (pflegebedingter Eigenanteil und Zusatzkosten) abgezogen. Der Betrag berechnet sich aus den Pflegekosten plus Ausbildungszuschlag (ABZ) und Ausbildungs-Umlagezuschlag (ABU-Z) minus dem Pflegekassenanteil für den Pflegegrad.

Beispiel Pflegegrad 3:
15/100 × (3.336,77 € + 94,00 € + 132,63 € − 1.319,00 €) = 336,66 €

Wie steigt der Zuschuss mit der Aufenthaltsdauer?

Der Zuschuss zu den Pflegekosten beträgt seit dem 01.01.2024 bei bis zu 12 Monaten Aufenthalt 15 %, bis 24 Monaten 30 %, bis 36 Monaten 50 % und darüber hinaus 75 %. Bei vorhandenem Pflegegrad 3 sind das zwischen 336,66 € und 1.683,30 €.

Wovon hängt die Rechnungsstellung ab?

Grundlage für die Rechnungsstellung sind der Pflegegrad und die Aufenthaltsdauer des Bewohners. Die ausgewiesenen Preise gelten ab dem 01.03.2026 bis zum 31.03.2027; alle Beträge verstehen sich pro Monat.

Fragen zur Finanzierung Ihres Heimplatzes? Wir stehen Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung – telefonisch unter 06163 81200 oder über unser Anfrageformular.